Das Projekt ist vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 04.03.2001 zur dort konstatierten verfassungswidrigen Benachteiligung von Familien in der Pflegeversicherung zu sehen. Mit dem Projekt sollte analysiert werden, ob bzw. wie insbesondere in der bundesdeutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf der Beitragsseite Entlastungen zu Gunsten von Erziehenden durchgeführt werden könnten. Die Prüfung erfolgte aus verfassungsrechtlicher Perspektive.