Zum Projekt
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Eintritts der Babyboomer in die Rente drängt die Frage, wie das Erwerbspotential älterer Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt möglichst lange gesichert werden kann. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung 2020 die
Hinzuverdienstgrenze für Personen, die als langjährige oder besonders langjährig Versicherte in Rente gehen, auf 44.590 Euro heraufgesetzt. Ziel dieser Heraufsetzung war es, einem vorzeitigen Ausscheiden älterer Fachkräfte während der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze befristet bis Ende 2022 auf 46.060 Euro im Jahr erhöht. 2023 erfolgte dann die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für die Phase des vorzeitigen Rentenbezugs. Ziel des Heraufsetzens beziehungsweise des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze ist es, dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die unterliegende Annahme ist, dass finanzielle Anreize die Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit älterer Personen erhöhen.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich die folgende Forschungsfrage: Haben Heraufsetzung und Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Personen, welche als langjährig oder besonders langjährige Versicherte vorzeitig in Rente gegangen sind, seit 2020 zu einer Ausweitung des Hinzuverdiensts geführt, welcher über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht?