Zum Projekt
Der Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird unterschiedlich und teilweise gegensätzlich gedeutet, etwa als (a) verhinderte bzw. bekämpfte Armut (im Alter bzw. bei Erwerbsminderung), (b) als Armut (im Alter bzw. bei Erwerbsminderung), (c) als Legitimitätsproblem für die gesetzliche Rentenversicherung, wenn Renten nicht höher als die Grundsicherung sind, oder (d) als vierte Säule der Alterssicherung. In allen Deutungsvarianten hat der Grundsicherungsbezug Relevanz für die Alterssicherung und damit auch für die Rentenversicherung.
Vor dem Hintergrund dieser heterogenen Deutungen sollen Stand und Entwicklung bei der Grundsicherung hinsichtlich Zahl und Struktur der Leistungsberechtigten, ihre Wohnsituation, ihre Bedarfe und ihr angerechnetes Einkommen aufgezeigt werden. Von besonderem Interesse sind dabei Empfänger/innen von Grundsicherung, die zugleich eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen. Aufgezeigt werden soll auch die Entwicklung in zeitlich vorgelagerten sowie in vorrangigen sozialen Sicherungssystemen, die im Zusammenhang mit bisherigen oder künftigen Entwicklungen in der Grundsicherung stehen können. Für die Grundsicherung wegen Alters soll zudem die Zahl der leistungsberechtigten Männer und Frauen in den nächsten ein bis anderthalb Dekaden projiziert werden.