Zum Projekt
Das Rechtsgutachten wird sich mit der Frage befassen, wie Sozialversicherungsträger (und mit ihnen ihre Versicherten) de lege lata und de lege ferenda vor der unzureichend kompensierten Übertragung von versicherungsfremden Aufgaben geschützt werden (können). Diese Fragen stellen sich sowohl auf der Ebene des Verfassungsrechts als auch und vor allem im einfachen Recht; sie haben zudem jeweils einer materiell- und eine prozessrechtliche Dimension.