Zum Projekt
Die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission zur Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente erfordert die Konkretisierung zahlreicher administrativer, institutioneller und verhaltensökonomischer Fragen. Im Mittelpunkt steht die strukturierte Einordnung konkreter Umsetzungsfragen, insbesondere zum Beitragseinzug, zur zeitlichen und organisatorischen Fondsanlage, zur Führung individueller Kapital- beziehungsweise Verrechnungskonten, zur Anteilsbuchhaltung, zur Auszahlungsphase sowie zu Governance, Defaultgestaltung und laufender Qualitätskontrolle. Referenzfall ist das schwedische Prämienrentensystem einschließlich seiner institutionellen Weiterentwicklung und der aus früheren Fehlentwicklungen gezogenen Reformlehren.