Deutsche Rentenversicherung

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Zielvorstellungen in der Alterssicherung: Konkretisierung, Operationalisierung und Messung als Grundlagen für normative Aussagen

Projektleiter Prof. Dr. Winfried Schmähl

Vor dem Hintergrund einer zunehmend beitragssatzorientierten Rentenpolitik werden die beiden Projektbearbeiter die Problematik der damit einhergehenden Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aufgreifen. Sie werden die Fragestellung der Sicherung eines „angemessenen“ Lebensstandards im Alter durch die Alterssicherungssysteme hervorheben, und zwar vor dem Hintergrund, dass es in der politischen Diskussion an konsensfähigen konkreten Zielsetzungen mangelt bzw. sogar in der Ex-post-Perspektive über das im Alter erreichte Sicherungsniveau eine hohe Unkenntnis besteht. Thematischer Schwerpunkt des Forschungsprojektes sind daher die Operationalisierung und Analyse der Aussagefähigkeit von Zielen der Alterssicherung. Im Zentrum des Projektes steht hierbei das nach dem Übergang von der Erwerbs- in die Nacherwerbsphase durch die Alterssicherung gewährleistete „Wohlfahrtsniveau“, wobei die gesamte Altersphase Berücksichtigung finden soll. Auf dieser Grundlage soll die durch Einnahmen und Ausgaben umschriebene ökonomische Situation älterer (Ein- bzw. Zweipersonen-)Haushalte einer grundlegenden empirischen Analyse unterzogen werden.
Im Rahmen eines ersten Schwerpunktbereiches steht die Frage nach der adäquaten Ermittlung des Leistungsniveaus von Alterssicherungssystemen im Vordergrund. Es sollen geeignete Indikatoren zur Charakterisierung des Sicherungsniveaus entwickelt werden. Hierzu sollen u. a. individuelle Ersatzraten für die Bruttomonatsarbeitseinkommen ermittelt werden. Darüber hinaus sollen weitere Ersatzraten für umfassendere Einkommensbegriffe sowie auf der Haushaltsebene berechnet werden.
Ein zweiter Schwerpunktbereich des Projektes soll sich mit den Bedarfen älterer Menschen auseinandersetzen. Methodisch soll hierbei auf die Theorie der offenbarten Präferenzen Bezug genommen werden, was den getätigten (Haushalts-)Ausgaben eine zentrale Rolle zuweist. Als Datenquellen sollen in diesem Zusammenhang primär die Einkommens- und Verbrauchsstichproben der Jahre 1993 und 1998 genutzt werden. Hierdurch sollen die „typischen“ Altersbedarfe quantifiziert werden, nicht zuletzt auch deshalb, um eventuell altersbezogene „Bedarfsdeckungslücken“ offen zu legen.