Hintergrund dieses Forschungsprojekts ist der Prozess der offenen Methode der Koordinierung im Bereich der Alterssicherung, der vom Europäischen Rat auf seiner Sitzung in Laeken im Dezember 2001 beschlossen wurde. Auf dieser Sitzung wurden 11 gemeinsame Ziele der Alterssicherung festgelegt, von denen das erste die Vermeidung von Armut ist. Im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung wurde als einer von mehreren Indikatoren die so genannte EU-Armutsrisikoquote festgelegt, die in allen Mitgliedsländern in zweijährigem Abstand ermittelt werden soll. Die EU-Armutsrisikoquote ergibt sich als der Anteil der Personen, die ein individuelles Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des gesamtwirtschaftlichen Medianäquivalenzeinkommens in jedem Land zur Verfügung haben. Diese EU-Armutsrisikoquote - im folgenden vereinfachend als EU-Armutsquote bezeichnet - kann für die Gesamtbevölkerung und für einzelne Untergruppen ermittelt werden.
Die Untersuchung richtet sich auf einen deskriptiven empirischen Vergleich der Einkommenslage und der Armutsquoten der alten Bevölkerung zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union auf Basis der letzten verfügbaren Welle des Europäischen Haushaltspanels für das Jahr 1999, deren Jahreseinkommensangaben sich auf das Jahr 1998 beziehen1. Anhand unterschiedlich definierter Armutsgrenzen werden Armutsquoten für die Gesamtbevölkerung jedes Landes sowie für alte Personen über 65 Jahren berechnet. Dabei wird nach weiblichen und männlichen Alleinstehenden, nach Personen in Paarhaushalten und in sonstigen Haushaltskonstellationen unterschieden.