Der im Bereich der bundesdeutschen Alterssicherung vollzogene Paradigmenwechsel hin zu einem Bedeutungsgewinn von über die staatliche Regelsicherung hinausgehender, primär privater Absicherungsformen tangiert auch die Frage nach der Anpassung, d. h. Dynamisierung der einzelnen Teilleistungen im Alter. Diese Fragestellung ist insbesondere vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Lebensstandardsicherung zu erörtern, da eine fehlende Abstimmung der jeweiligen Anpassungspraxen eventuell zu einer Verletzung dieser Zielsetzung führen kann.Das vorgesehene Projekt möchte dieser Frage unter Einsatz verschiedener Methoden vergleichsweise detailliert nachgehen.