Zum Projekt
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vereinbart, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Diese sollen – so lässt sich der Koalitionsvertrag verstehen (str.) – in der GRV versicherungspflichtig werden, jedoch die Möglichkeit haben, sich bei Wahl einer anderen insolvenz- und pfändungssicheren Vorsorge, die in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen muss, von der Versicherungspflicht in der GRV befreien zu lassen (Opt-out-Möglichkeit).
Bislang ist ein entsprechendes Gesetz nicht in Kraft getreten; es liegt nicht einmal ein veröffentlichter Gesetzentwurf vor. Allerdings steht zu erwarten, dass das Vorhaben, eine gesetzliche Versicherungspflicht für Selbstständige in der Rentenversicherung zu begründen, spätestens nach der nächsten Bundestagswahl wiederaufgenommen wird. Im Interesse einer frühzeitigen wissenschaftlichen Begleitung des zu erwartenden Gesetzgebungsprozesses soll im Rahmen des Projekts untersucht werden, ob eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige mit Opt-out-Möglichkeit verfassungskonform wäre.
Die Untersuchung wird dabei beschränkt auf die Möglichkeit, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erreichen, wenn das Opt-out-Produkt den Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) aa) EStG entspricht (Basisrente/Rürup-Rente) und die Beitragshöhe mindestens derjenigen entspricht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen wäre. In rechtlicher Hinsicht wird insbesondere untersucht:
- Entspricht eine Pflichtversicherung für Selbstständige mit Opt-out-Möglichkeit dem Verfassungsbegriff der „Sozialversicherung“ bzw. der „sozialen Versicherungsträger“ (s. Art. 74 I Nr. 12, Art. 87 II GG?
- Liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG vor?
Da eine Opt-out-Regelung für Selbstständige bei Einführung einer Rentenversicherungspflicht zu einer Belastung für die Solidargemeinschaft der Beitrags- und Steuerzahler führen könnte (negative Risikoselektion) und mit Blick auf den mit einer Opt-out-Regelung für die Rentenversicherung verbundenen Verwaltungsmehraufwand ist die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Opt-out-Regelung von erheblicher Bedeutung.
Arbeitsprogramm und Untersuchungsmethode inkl. verwendeter Datensätze (max. 250 Wörter)
Es wird ein rechtswissenschaftliches Kleingutachten erstellt, das die Projektfrage unter Auswertung der relevanten Rechtsprechung und Literatur klärt. Dabei finden ggf. auch rechtspolitische Erwägungen Berücksichtigung.