Deutsche Rentenversicherung

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Anzahl und Struktur von Gründungen auf Basis des Taxpayer-Panels

Dr. Rosemarie Kay, Peter Kranzusch, Dr. Stefan Schneck (alle Institut für Mittelstandsforschung Bonn)

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Die Bundesregierung plant seit längerem, für Selbstständige eine Altersvorsorgepflicht einzuführen. Zwar sind Details zur Ausgestaltung dieser Altersvorsorgepflicht noch unbekannt, gleichwohl muss sich die Deutsche Rentenversicherung verwaltungsseitig auf die Bearbeitung dieser neuen Gruppe von Rentenversicherten einrichten. Dafür ist eine Quantifizierung der jährlich zu erwartenden Zugänge erforderlich. Soweit derzeit bekannt, wird sich die Altersvorsorgepflicht nur auf neue Selbstständige beziehen, deren Gewinneinkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten und die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. In den ersten zwei Jahren ihrer Selbstständigkeit werden sie von der Altersvorsorgepflicht ausgenommen.
In den gängigen Gründungsstatistiken kann diese spezifische Gruppe an neuen Selbstständigen nicht abgegrenzt werden, weil nicht zwischen Erst- und Wiederholungsgründern unterschieden werden kann, das Alter zum Gründungszeitpunkt zumeist nicht erfasst ist und die Informationen zur Wirtschaftszweigzugehörigkeit nicht in der notwendigen Tiefe vorliegen. Die verfügbaren Informationen zum Verbleib in der Selbstständigkeit basieren auf Daten des Unternehmensregisters, in dem Gründungen nur erfasst werden, wenn sie entweder Umsätze oberhalb der Umsatzsteuerpflicht erwirtschaften oder Beschäftigte haben. Diese Bedingungen erfüllen viele Gründungen nicht, zumindest nicht in den hier relevanten Anfangsjahren. Das Unternehmensregister weist demnach eine deutlich unterschätzte Anzahl an Gründungen aus. Zudem stellt es auf die Unternehmens- und nicht die Personenebene ab, was - da ein Unternehmen von mehreren Personen gegründet werden kann - ebenfalls zur Ausweisung einer zu geringen Anzahl von Gründungen führt. Der Ausschluss der Kleinstgründungen, die eine geringere Überlebenswahrscheinlichkeit als größere Gründungen haben, dürfte zu einer Verzerrung der Verbleiberate führen.
Deswegen ist mit dem Taxpayer-Panel eine Datenquelle zu erschließen, die eine relativ verlässliche Abgrenzung und Quantifizierung der interessierenden Gruppe ermöglicht.