Zum Projekt
Parallel zur Grundrente wurde Anfang 2021 in verschiedenen Fürsorgesystemen ein Grundrentenfreibetrag eingeführt. Anspruch haben - neben Rentenbezieher:innen mit Grundrentenzuschlag - weitere Personengruppen mit 33 Jahren Gundrentenzeiten. Die Hauptinanspruchnahme des Grundrentenfreibetrags erfolgt im Bereich des Wohngelds und der GruSi im Alter und bei EM. Hierzu liegen mit der jährlichen Wohngeldstatistik und der Empfängerstatistik der Grundsicherung differenzierte Daten vor.
Im anstehenden Projekt sollen die Auswirkungen der Grundrentenfreibeträge in beiden Fürsorgesystemen untersucht werden.
Der Antrag fokussiert ein bisher kaum beachtetes Wirkungsfeld der 2021 eingeführten Grundrente. Öffentliches Interesse fand dabei ausschließlich der Grundrentenzuschlag, Auswirkungen der Grundrentenfreibeträge spielten bisher keine Rolle. Die geplanten deskriptiven Analysen können helfen, diese blinden Flecken aufzuarbeiten und die Verteilungseffekte zu quantifizieren (Anzahl der Personen, bei denen der Freibetrag berücksichtigt wird, Höhe der Berücksichtigung, Erhöhung des Leistungsbezugs durch den Freibetrag, Zugänge in den Leistungsbezug nur aufgrund der Freibeträge) und zu qualifizieren (Geschlecht, Alter, Höhe der Miete, Leistungshöhe etc.).