Zum Projekt
Die Absicherung Hinterbliebener ist ein wichtiger Baustein der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit mehr als 20 Jahren gibt es jedoch (unter bestimmten Voraussetzungen) alternativ zu den abgeleiteten Hinterbliebenenrenten auch die Möglichkeit des Rentensplittings. Hier teilen die Eheleute ihre während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften angelehnt an die Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Scheidung untereinander auf. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Einführung dieser Option u.a. das Ziel, die eigenständige Absicherung der Frauen im Alter zu stärken. Effekte auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen sind ebenfalls denkbar. Empirische Forschung zum Rentensplitting ist bislang jedoch kaum vorhanden. Genau diese Lücke möchte Althammer im beantragten Projektvorhaben in zwei Arbeitspaketen verringern.