Deutsche Rentenversicherung

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Projektförderung

Den Kern der Forschungsförderung bilden Forschungsprojekte zu alterssicherungsrelevanten Fragen, die unmittelbar durch Forschungsmittel der Rentenversicherung gefördert werden.

Projektanträge, die jetzt abgegeben werden, werden auf der FNA-Beiratssitzung 2/2024 am 5. Juli 2024 beraten.

Der letzte Termin für die Abgabe eines vollständigen Antrags für diese Sitzung ist der 31.03.2024. Danach eingehende Anträge werden dann in der Sitzung des FNA-Beirats Anfang 2025 beraten.

Förderschwerpunkte

  1. Ziele der Alterssicherung,
  2. Wirkungsanalyse des Alterssicherungssystems,
  3. Sicherung bei Erwerbsminderung,
  4. Akzeptanz des Alterssicherungssystems und
  5. Europäische und internationale Alterssicherungspolitik.

Dabei bestehen zwischen einzelnen Themen aus den verschiedenen Themenkomplexen eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten. Wir fördern grundsätzlich Anträge aus allen wissenschaftlichen Disziplinen, um die Alterssicherung aus allen Richtungen zu beleuchten und keine Perspektive auszuschließen.

Antragsanforderungen

Wir bitten Sie grundsätzlich vor der Antragstellung um eine Projektskizze. Das Einreichen einer Projektskizze empfehlen wir, weil so im Vorfeld geprüft werden kann, ob das Projekt formal grundsätzlich förderwürdig ist. Des Weiteren können wir auf mögliche Überschneidungen mit laufenden oder abgeschlossenen FNA-Projekten hinweisen. Es geht also in erster Linie darum, sich ein ersten Eindruck vom Projektvorhaben zu verschaffen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Projektskizze ist jedoch keine Voraussetzung für die Antragsstellung.

Die auf unserer Internetseite genannten Fristen beziehen sich auf die Projektanträge nicht auf die Projektskizzen. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Je früher wir die Skizze erhalten, desto mehr Zeit bleibt, um Unklarheiten zu klären.

Bitte geben Sie neben Ihrem Antrag auch den ausgefüllten Vordruck für den Projektförderantrag ab. Das Formular steht als Download zur Verfügung. Wir benötigen Ihren Antrag als als Word- sowie als pdf-Datei. Ein Antrag als Print-Version ist nicht notwendig.

Wir bitten Sie den Antrag in Deutsch zu stellen. Wir möchten das kurz begründen: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine selbstverwaltete Körperschaft. Wir fördern damit im Auftrag der Selbstverwaltung, also im Auftrag der Versicherten, der Beitragszahler und Rentner. Die Selbstverwaltung hat ein großes Interesse daran, dass sich die Themen der Alterssicherung in der breiten gesellschaftlichen Debatte in Deutschland wiederfinden. Dafür ist es hilfreich, wenn die Debattenbeiträge, in deutscher Sprache vorliegen, da sie so leichter Eingang in die öffentliche Debatte finden.

Bei den Personalkosten orientieren wir uns bei der Förderung an den Personalmittelsätzen der DFG (DFG-Vordruck 60.12)

Entscheidungsverfahren

Beantragte Fördersumme unter 15.000 Euro

Bei Projekten unter 15.000 Euro entscheidet der Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung über die Projektförderung; der FNA-Beirat wird über die Förderung informiert. Nach Einreichung des Förderantrags wird üblicherweise innerhalb eines Monats über die Förderung entschieden. Die Förderanträge sind an keine Eingabefristen gebunden und können jederzeit eingereicht werden.

Beantragte Fördersumme zwischen 15.000 Euro und 50.000 Euro

Bei Projekten mit einer Fördersumme zwischen 15.000 Euro und 50.000 Euro entscheidet der FNA-Beirat in einem einstufigen Verfahren über die Förderung. Bei positiver interner Begutachtung durch die Geschäftsstelle des FNA-Beirats wird ein externer Fachgutachter mit der Begutachtung beauftragt. Der Förderantrag wird mit den beiden Gutachten (internes und externes Gutachten) dem FNA-Beirat zur Förderentscheidung vorgelegt.

Im Regelfall berät der FNA-Beirat jeweils im Januar und im Juli eines Jahres über die eingereichten Förderanträge. Zwischen Einreichung des Förderantrags und der Förderentscheidung liegen durchschnittlich 4 Monate.

Beantragte Fördersumme über 50.000 Euro

Bei Projekten über 50.000 Euro entscheidet der FNA-Beirat in einem zweistufigen Verfahren über die Förderung.

Zunächst wird über die Aufnahme in das Begutachtungsverfahren entschieden. Entscheidet sich der FNA-Beirat für die Aufnahme in das Begutachtungsverfahren, wird in einem zweiten Schritt auf Grundlage von Fachgutachten über die eigentliche Förderzusage entschieden. Bei einer beantragten Projektsumme bis 100.000 Euro wird ein Fachgutachten eingeholt. Bei einer beantragten Fördersumme über 100.000 Euro sind zwei Fachgutachten notwendig.

Im Regelfall berät der FNA-Beirat jeweils im Januar und im Juli eines Jahres über die eingereichten Förderanträge. Wenn das beantragte Forschungsprojekt in das Begutachtungsverfahren aufgenommen wird, liegen zwischen Einreichung des Förderantrags und der Förderentscheidung durchschnittlich 9 Monate.

Bescheid oder Werkvertrag?

Beantragte Fördersumme unter 15.000 Euro

Bei Projekten unter 15.000 Euro werden die Fördermittel grundsätzlich auf Basis eines Werkvertrags ausgezahlt.

Beantragte Fördersumme über 15.000 Euro

Bei Projekten über 15.000 Euro erfolgt die Zahlung der Fördermittel grundsätzlich auf Basis eines Förderbescheids.

Unsere E-Mail-Adresse:

FNA@drv-bund.de

Postanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Bund

  • Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA)
    0640-FNA / R1124A
    10704 Berlin